Reist ein Gast nach seinem Aufenthalt wieder ab, darf ich sich im Gastwald einen Platz aussuchen. Dort wird dann sein Licht aufgehängt, so dass er auch nach der Abreise noch immer Teil des Hauses ist.
Kommt das Kind erneut in´s Kinderhospiz darf es sein Licht aus dem Gastwald holen und weiß, dass es nicht vergessen wurde.